Das Problem:
Ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit springt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein und übernimmt die Lohnfortzahlung.
Da die GKV aber nicht den kompletten Betrag erstattet, entsteht eine Versorgungslücke.
Gerade bei Zahlungsverpflichtungen, wie einer Baufinanzierung oder wenn die Familie von einem Haupteinkommen abhängig ist, sollte diese Lücke geschlossen werden.
Die Lösung: Krankentagegeldversicherung
Sie versichern bei der Krankentagegeld-Versicherung einen bestimmten Tagessatz, welcher ab dem 43. Tag der Krankschreibung ausbezahlt wird.
Bis zu einer Leistung von 600€ pro Monat auch ohne Gesundheitsprüfung!
Wo ist der Haken?
Für Krankheiten, die in den letzten 12 Monaten behandelt wurden oder in den letzten 3 Jahren zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 21 Tagen insgesamt geführt haben, besteht kein Leistungsanspruch. Diese Einschränkung entfällt nach 24 Monaten Vertragslaufzeit.
Versorgungslücke ermitteln
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